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Die gesetzliche Haftung des Frachtführers

Wenn Sie fremde Güter gegen Entgelt transportieren, haften Sie grundsätzlich für alle Schäden an den Ihnen anvertrauten Gütern. Darüber hinaus können unter Umständen Ansprüche wegen Verspätung oder für sonstige Vermögensschäden gegen Sie geltend gemacht werden.

Diese gesetzliche Haftung (Handelsgesetzbuch) des Frachtführers können Sie optimal mit einer Frachtführerhaftungs-Versicherung absichern.

Wenn Sie fremde Güter gewerbsmäßig mit Kraftfahrzeugen oder Gespannen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen transportieren ist die Versicherung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sogar Pflicht!

Zur Beratung Details

 

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