Wichtige Entscheidungen sollten nicht am Risiko scheitern
Sie sind alleiniger Inhaber oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH bzw. GmbH & Co.KG und tragen als Geschäftsführer (GF) eine große Verantwortung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Bei Fehlern haften Sie mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Privatvermögen - und zwar unbegrenzt. Als GmbH-GF haften Sie im Rahmen der Außenhaftung grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Von diesem Grundsatz kann in Fällen
- der Unternehmenskrise oder Insolvenz
- der Rechtsscheinhaftung
- der Verletzung von Schutzgesetzen
abgewichen werden.
Hier steht damit Ihr Privatvermögen auf dem Spiel, denn Schadenersatzansprüche sind von Ihnen zu zahlen - und das in unbegrenzter Höhe!
Die Unternehmerhaftpflichtversicherung für Ein-Personen GmbH schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen in unkalkulierbarer Höhe.
Ermitteln Sie Ihren individuellen Ver-
sicherungsbedarf mit Hilfe unseres inter-
aktiven Fragebogens.