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Versichert ist / Schadenersatzansprüche / Beispiele

Versichert ist, nach Umfang des Vertrages, die gesetzliche Haftpflicht, z.B. aus Ihrer beruflichen Tätigkeit als:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Sachverständiger
  • Hausverwalter
  • Inhaber einer Werbeagentur

Schadenersatzansprüche können entstehen, wenn

  • ein Anwalt eine verspätete Berufung einlegt
  • ein Steuerberater eine falsche Auskunft erteilt
  • ein Gerichtsvollzieher eine unwirksame Pfändung vornimmt
  • ein Notar ein Testament beurkundet.
  • ein Sachverständiger einen falschen Wert für ein Objekt anlegt
  • ein Hausverwalter eine falsche Nebenkosten-Abrechnung vornimmt

Nach oben Zur Beratung Kontakt

Beispiele:

  • Ein Steuerberater hat einen Systemfehler in seiner Buchführung und führt falsche Berechnungen durch. Seinem Mandanten entstehen dadurch erhebliche finanzielle Verluste.
  • Ein Reisebüro bucht eine Fahrt bei einem Reiseunternehmer unter einem falschen Datum. Der Kunde kann die Reise wegen des falschen Termins nicht antreten.

Um sich gegen begründete und unbegründete Ansprüche zu schützen, ist unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die ideale Wahl. Für einzelne Berufsgruppen ist diese spezielle Versicherung sogar Pflicht. Für diverse andere Berufsgruppen stellt sie eine absolut sinnvolle und auch notwendige Ergänzung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung dar.

 

Gerne berät Sie Ihr Betreuer vor Ort und stellt für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

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