Risiken bestehen im Grunde immer
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Als Dienstleister (Unternehmensberater, Büroserviceunternehmen, Dolmetscher, freiberuflicher Buchhalter, Gutachter/ Sachverständiger), Gewerbetreibender (Hausverwalter, Werbeagentur, Reisebüro, Zeitungen) oder Treuhänder (Insolvenzverwalter, Gläubigerausschüsse, Betreuer, Zwangsverwalter) haften Sie Dritten gegenüber auch für Vermögensschäden, die Sie ihnen versehentlich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen. |
Der Gesetzgeber verpflichtet sogar die Kammerberufe, z. B. Rechtsanwälte, Anwaltsnotare, Steuerberater, sich gegen diese Gefahren zu versichern.
Es ist für Sie als Unternehmer daher sinnvoll, sich gegen die Risiken, die sich aus der gesetzlichen geregelten Verpflichtung ergibt, Vermögensschäden zu ersetzen, abzusichern.
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Ansgar Westphalen
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