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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Zum 01.03.2008 bekommt die Doppelkarte in Papierform Konkurrenz: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) wird ergänzend eingeführt. |
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt!
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Wie komme ich an eine VB-Nummer und wie sieht sie aus?
Die Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) besteht aus einer siebenstelligen Nummer z.B. HR23BV7. Sie erhalten die VB-Nummer bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
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eVB-Verfahren - wie funktioniert das?
In einer zentralen Datenbank stellt der Versicherer einen Beleg bereit. Der Kunde erhält zur Vorlage bei der Zulassungsstelle eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Die Zulassungsbehörde hat mit diesem Code die Möglichkeit, die Versicherungsdaten einzusehen und zu prüfen, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
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Was muss ich beachten, wenn ich eine eVB-Nummer beantrage?
Sie sollten darauf achten, dass die Daten vollständig und fehlerfrei eingetragen sind d.h. sie sollten mit den Daten im Personalausweis identisch sein. Die Gültigkeit der eVB-Nummer wird vom Versicherungsunternehmen festgelegt.
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Welchen Nachweis meiner gültigen Kfz-Versicherung erhalte ich abgesehen von der eVB-Nummer?
Sie erhalten den Versicherungsschein nach der Zulassung ihres Fahrzeugs oder dem Versicherungswechsel auf dem Postweg. Die eVB-Nummer dient für die Zulassungsbehörde als Nachweis über ihre Haftpflichtversicherung.
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Muss ein bereits zugelassenes Fahrzeug erneut angemeldet werden?
Ein bereits zugelassenes Auto muss nicht erneut angemeldet werden und es findet auch kein Austausch der Versicherungsbestätigung statt.
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Benötige ich eine VB-Nummer, wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte?
Nein! Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden möchten, benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichen ihres Fahrzeuges.
Welche Zulassungsdokumente brauche ich?
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Erfahren Sie hier, welche Dokumente für die Zulassung Ihres Fahrzeuges notwendig sind.
Anmeldung eines Neuwagens
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Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem TÜV-Eintrag
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- AU-Bescheinigung
- Abmeldebescheinigung
- Kfz-Schilder (falls es im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet wird)
Wiederanmeldung eines Fahrzeuges
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- AU-Bescheinigung
- Kfz-Schilder
Wohnortwechsel oder Namensänderung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem TÜV-Eintrag
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- AU-Bescheinigung
- Kfz-Schilder
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58099 Hagen
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