Das neue Flensburger Punktesystem |
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Punktesystem
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Das Bundesverkehrsministerium hat Ende Februar 2012 eine Reform des Verkehrszentralregisters auf den Weg gebracht. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fakten. |
Die zwei entscheidenden Neuerungen bei der Punktevergabe sind:
1. Künftig wird der Führerschein schon bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten entzogen.
2. Ein Punkteabbau durch freiwillige Nachschulungen entfällt.
Weniger Einträge und Punkte bei Verstößen
Im Gegenzug werden nicht mehr alle Verkehrssünden registriert. Einträge sind nicht mehr an die Höhe des Bußgeldes gekoppelt, sondern erfolgen dann, wenn das Vergehen die Verkehrssicherheit betrifft. Fahren Sie z. B. ohne passende Plakette in einer Umweltzone, so müssen Sie zwar ein Bußgeld bezahlen, bekommen aber keine zusätzlichen Punkte. Die Anzahl der vergebenen Punkte wird ebenso verringert. Für schwere Delikte gibt es lediglich zwei Punkte (statt bisher bis zu sieben), für leichtere (wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer) einen Punkt.
Feste Tilgungsfristen
Auch die Tilgungsfristen sehen bald anders aus: Jede Tat wird für sich verrechnet und bleibt nicht länger im System, weil eine neue hinzukommt – so wie es zuvor geregelt war. Je nach Schwere werden Verstöße nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren aus dem Register gelöscht.
Das erwartet Sie künftig bei den Punkteständen:
1 bis 3 Punkte: Vormerkung, d. h. Sie sind im Register aufgenommen.
4 bis 5 Punkte: Ermahnung, d. h. Sie bekommen einen Brief zugestellt.
6 bis 7 Punkte: Verwarnung, d. h. Sie erhalten eine Anordnung zu einem Fahreignungsseminar, das Sie innerhalb von 3 Monaten absolvieren müssen.
8 Punkte: Entzug des Führerscheins
Der „Punkte-Tacho“: punktereform-vorwarner-tacho.pdf
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