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Schaden durch Schlaglöcher

 

Schaden durch Schlaglöcher: Wer haftet?

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 Schlaglöcher können zu schweren Schäden am Auto führen. Doch wer haftet dafür, wenn durch die schlechte Beschaffenheit der Straße Defekte an den Reifen oder dem Fahrwerk entstehen?

Der Autofahrer selbst oder muss die Gemeinde als Verantwortlicher für die Straße einen Schadensersatz leisten? Diese Frage hat das Oberlandesgericht Jena beschäftigt.

In der Verhandlung ging es um einen Schaden an einem Auto, der durch ein Schlagloch auf einer vielbefahrenen Ortsstraße verursacht wurde. Das Schlagloch hatte eine Größe von 50 mal 50 Zentimeter.

 

Schuld wird aufgeteilt

Das Gericht sprach sowohl der Gemeinde, durch die die Straße führt, als auch dem Autofahrer eine Teilschuld zu. Die Gemeinde musste somit für die Hälfte der Kosten aufkommen. Die Begründung: Eine Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass stark befahrene Straßen so schnell wie möglich repariert werden.

Dies ist jedoch kein Freifahrschein für Autofahrer.

Derart große Schlaglöcher müssen Autofahrer rechtzeitig erkennen und darauf reagieren – auf einen kompletten Schadensersatz haben sie keinen Anspruch. (OLG Jena, Az. 4 U 884/10)

 

 

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