WPV_Kopfbild_VAM
logo_wpv logo_wpv
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Provinzial
Landwirtschaft
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Versicherungen Service Ratgeber Über uns

  • Ratgeber
  • Aktuelles
  • Gesundheit
  • Auto und Motorrad
  • Haus
    • Bauen
    • Finanzieren
    • Wohnen
    • Energie sparen
      • Tipps und Informationen
      • Förderprogramme
      • Ökologisch Bauen
      • Energiepolitik und Energieausweis
    • Energieausweis
    • Immobiliensuche
    • Sicheres Haus
    • Bedarfsanalyse
    • Energiekenn-
      wertrechner
    • Fördermittelrechner
  • Schadenverhütung
  • Bußgeldkatalog
  • Recht

Energiepolitik und Energieausweis

 
tb_energiesparen

Energiepolitik und der neue Energieausweis für alle Gebäude

Energie kostet Geld – ob aus fossilen Quellen wie Kohle und Gas oder aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind.

Die Preiskurve kennt seit Jahren nur eine Richtung: Nach oben.  Dazu kommt die erhebliche Umweltbelastung durch  die Energieerzeugung in konventionellen Kraftwerken. Kein Wunder also, dass die Bundesregierung eine Energiewende erreichen will: Weniger Energieverbrauch durch konsequentes Energiesparen und kontinuierliche Ausweitung so genannter grüner Energiequellen wie Solar- oder Windstrom. Dadurch sollen internationale Klimaschutzziele erreicht und Abhängigkeiten von Öl- und Gasimporten reduziert werden.


Die Energiepolitik der Bundesregierung

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Energieverbrauch von Häusern drastisch zu senken und somit auch den Ausstoß des klimaschädlichen CO2-Gases bis 2020 um fast 40 Prozent zu verringern. Die EnEV ist seit 2002 mehrmals aktualisiert worden, die letzte Änderung trat zum 01.10.2009 in Kraft. Weitere Anpassungen sind in den nächsten Jahren zu erwarten.

Berechnungen von Energieexperten zeigen, dass insbesondere bei den Altbauten in Deutschland erhebliche Energie-Einsparpotenziale schlummern. Denn die meiste Energie wird für Heizung und Warmwasser benötigt. Und mehr als 3 Millionen der insgesamt 17 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland sind älter als 24 Jahre. Durch bessere Wärmedämmung, moderne Fenster und Heizungsanlagen könnte der Energieverbrauch um 60 Prozent verringert werden.

Viele Hausbesitzer sind verunsichert, was die EnEV für sie bedeutet. Wir haben deshalb die wichtigsten Eckpunkte für Sie zusammengefasst.


Der Energieausweis – Pflicht für alle Häuser?


Die schrittweise Einführung eines so genannten Energieausweises ist ein wichtiger Bestandteil der EnEV. In diesem Ausweis werden alle Daten erfasst, die Rückschlüsse auf die energetische Qualität eines Hauses zulassen. Potenzielle Mieter oder Käufer können dadurch die Energiekosten zwischen den Immobilien besser vergleichen. Hausbesitzer erhalten so notwendige Daten für eine geplante energetische Sanierung.

Die Energieausweis–Pflicht besteht für Wohnimmobilien seit dem 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht zur Ausstellung bei Vermietung oder Verkauf ab dem 1. Juli 2009. Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch von Wohnhäusern, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen.

Wer also selbst in seinem Haus wohnt, muss keinen Energieausweis erstellen lassen. Erst wenn das Haus vermietet oder verkauft werden soll, muss das Dokument angefertigt werden. Weiterhin ausgenommen bleiben denkmalgeschützte Wohnhäuser. Dennoch ist auch bei selbst genutztem Wohnraum eine energetische Überprüfung sinnvoll. Durch entsprechende Maßnahmen (etwa eine moderne Außendämmung) können Sie viel Geld für Gas oder Öl sparen.

 

Der Energieausweis – zwei Varianten

  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis: Er zeigt  den Energieverbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis: Er berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten.

 

Der Energieausweis – Daten und Fakten

Welcher Energieausweis für welchen Gebäudetyp ab wann erstellt werden muss, das ist recht kompliziert. Wir haben für Sie deshalb die wichtigsten Fakten aufgelistet:

  • Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.
  • Dasselbe gilt (ab 01. Oktober 2008) für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist und die zudem die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen.
  • Sonst haben Hauseigentümer freie Wahl bei der Variante des Energieausweises.
  • Allerdings schreibt die EnEV nicht vor, dass für jedes bestehende Wohngebäude ein Energieausweis zu erstellen ist. Erst in den Fällen des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder bei Modernisierungsmaßnahmen wird der Energieausweis für Eigentümer von Bestandswohngebäuden relevant.
  • Treffen die genannten Fälle zu, sind folgende "Stichtage" zu beachten: 1. Juli 2008 (Baujahr bis 1965), 1. Januar 2009 (Baujahr ab 1965), 1. Juli 2009 (Nichtwohngebäude).
  • Der Energieausweis ist potenziellen Mietern und Käufern spätestens auf Verlangen vorzulegen.
  • Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
  • Ein Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen erstellt.
 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Presse
Unser Tipp

Weitere interessante Produkte für Sie:

Wohngebäude

Hausrat

Bauleistung

Haus- und Grundbesitzer

Gewässerschaden

Bauherren