Abnahmeprotokoll |
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Das Abnahmeprotokoll
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So sind Sie auf der sicheren Seite! |
Oft ist beim Auszug Streit zwischen Vermieter und Mieter vorprogrammiert. Ganz besonders bei der Frage der Schönheitsreparaturen durch den Mieter.
Mit einem Abnahmeprotokoll (auch Übergabeprotokoll genannt) können sich Mieter und Vermieter jede Menge Ärger ersparen.Das Abnahmeprotokoll ist eine Erklärung des Mieters und des Vermieters über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe.
Die Übergabe – Darauf kommt’s an!
Der Umzug ist vollbracht, Sie haben Ihre alte Wohnung leer geräumt. Was jetzt noch fehlt, ist die erfolgreiche Übergabe an den Vermieter. Damit alles klappt, hier unsere Tipps für Sie:
- Machen Sie dafür einen verbindlichen Termin mit Ihrem Vermieter oder dem Verwalter aus.
- Überprüfen Sie vor dem Termin noch einmal, ob alles für reibungslose Übergabe vorbereitet ist. Also: Ist die Wohnung komplett leer? Auch evtl. vorhandene Keller- oder Speicherräume? Ist alles besenrein sauber? Alle Fenster verschlossen und alle Versorgungsleistungen zugedreht?
- Wichtig: Haben Sie alle Schlüssel dabei? Auch die für den Briefkasten?
- Verwenden Sie ein standardisiertes Abnahmeprotokoll.
Die erfolgreiche Übergabe – kleine Tipps und Tricks!
Auch für eine Wohnungsübergabe gilt die alte Regel: Der erste Eindruck entscheidet! Deshalb hier einige kleine Tricks, mit denen Sie beim Vermieter punkten:
- Lassen Sie einige Glühbirnen zur Beleuchtung in der Wohnung. So sieht der Vermieter, dass Sie nichts zu verbergen haben.
- Bohrlöcher vorher mit fertiger Gipsmischung (gibt es fix und fertig aus der Tube in jedem Baumarkt) sauber auffüllen.
- Sie übergeben eine Einbauküche? Achten Sie darauf, dass Sie absolut sauber und gepflegt aussieht. Besonders der Backofen und die Dunstabzugshaube!
- Ein hygienisch sauberes Bad ist Ihre Visitenkarte bei der Übergabe. Ein kurz vorher versprühtes Duftspray sorgt für einen angenehmen Duft.
- Entfernen Sie rückstandsfrei alle Beklebungen an Türen und Fenstern. Auch die Schilder an Briefkasten und Haustüre nicht vergessen!
Das Abnahmeprotokoll – Sicherheit für Mieter und Vermieter
Als Mieter möchten Sie natürlich Ihre Mietkaution in voller Höhe (plus Zinsen) unverzüglich zurückerhalten. Der Vermieter wiederum möchte, dass Sie ihm eine Wohnung zurücklassen, die er ohne aufwändige und teure Renovierungsarbeiten unmittelbar wieder vermieten kann. Dabei hilft ein sorgfältig ausgefülltes Abnahmeprotokoll. Es erfasst:
- den Zustand der Mietsache bei Wohnungsrückgabe
- sowie den Zustand der mit vermieteten Einrichtungsgegenstände (z.B. Einbauküche, Dielenschrank)
- die Beseitigung der Mängel mit Terminsetzung
- die Schlüsselübergabe
- die Zählerstände bei Wohnungsrückgabe
- die neue Anschrift des Mieters
- Datum und Unterschriften von Mieter und Vermieter
Streitpunkt Schönheitsreparaturen – Darauf sollten Sie achten!
Schönheitsreparaturen – das sind die häufigsten Streitpunkte bei einer Wohnungsübergabe.
Kompliziert für Mieter und Vermieter wird dieses Thema zusätzlich dadurch, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren viele Klauseln in Mietverträgen für unzulässig erklärt hat, etwa die Verpflichtung des Mieters, in bestimmten Abständen Teile der Wohnung zu renovieren. Auch hat das aktuelle Mietrecht den Begriff Schönheitsreparatur nie eindeutig definiert – also viel Platz für Rechtstreitigkeiten gelassen.
Unser Tipp: Sollten Sie mit dem Vermieter keine für Sie akzeptable Einigung erreichen können, so holen Sie sich unbedingt professionellen rechtlichen Rat. Am besten bei einem Fachanwalt für Mietrecht. Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei!




