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Urteile

 

Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Ein Verkäufer kann eine eBay-Auktion vorzeitig beenden, wenn ihm der angebotene Artikel gestohlen wurde. Der Bundesgerichtshof entschied, „dass eine Berechtigung zur Angebotsrücknahme nach § 10 Abs. 1 Satz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay auch im Fall eines Diebstahls des angebotenen Artikels besteht.“

Ein Kläger hatte ein Gebot für eine gebrauchte Digitalkamera bei eBay abgegeben. Am folgenden Tag beendete der Verkäufer die Auktion vorzeitig, da ihm der Artikel gestohlen worden war. Der Kläger war mit einem Gebot von 70 Euro zu dieser Zeit der Höchstbietende. Er forderte vom Anbieter schließlich Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen seinem Höchstgebot und dem Verkehrswert der Kamera.

Der Bundesgerichtshof führte in seinem Urteil aus, dass grundsätzlich bei Auktionsende oder bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter ein Vertrag zwischen Anbieter und Höchstbietenden zustande kommt. Doch das gilt nicht, wenn der „Anbieter gesetzlich berechtigt war, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."

In den Hinweisen auf der eBay-Website werde ergänzend zum Auktionsablauf als „Grund für eine vorzeitige Angebotsbeendigung unter anderem der Verlust des angebotenen Artikels genannt.“ (BGH VIII ZR 305/10)

 

Zu hohe Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Reisenden abgewiesen, der 25 Prozent des Reisepreises vom Veranstalter zurückforderte, weil die Wellen am Strand zu hoch waren, um zu baden oder zu schnorcheln. Es habe sich "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss", führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung  aus.

Der Kläger hatte mit seiner Familie zwei Urlaubswochen auf den Seychellen verbracht. Kosten: 27.000 Euro. Nach dem Urlaub verklagte er den Reiseveranstalter auf teilweise Rückerstattung des Preises.

 

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass sich „aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger“ ergebe. Kein Reisender könne erwarten, „dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle.“ (LG Hannover 1 O 59/09)

 

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