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Leistungen der Unfallversicherung

 

Leistungen der Unfallversicherung

 

Was ist eigentlich ein Unfall?

  • Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt.

Wann ist ein Unfall zu melden?

  • Ein Unfall muß dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.
  • Bei einem Unfall mit Todesfolge innerhalb von 48 Stunden.

Haben Sie Krankenhaustagegeld und oder Genesungsgeld versichert?

  • Reichen Sie uns bitte eine Bescheinigung des Krankenhauses ein, aus der die Dauer des Aufenthaltes und die Diagnose hervorgehen.

Welche Fristen sind bei einer Invalidität (dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit) wichtig?

  • Die Invalidität muß innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
  • Innerhalb von 15 Monaten muß der Anspruch auf eine Leistung formlos geltend gemacht werden.
  • Ebenfalls innerhalb von 15 Monaten muß ärztlich bestätigt werden, daß eine unfallbedingte Dauerfolge eingetreten ist. (Die Höhe des Invaliditätsgrades wird später durch ein Gutachten ermittelt.)

Was ist nicht versichert? (Beispiele)

  • Schädigungen an Bandscheiben, sofern Sie nicht zu über 50% durch einen Unfall entstanden sind.
  • Unfälle infolge einer Bewußtseinsstörung, auch wenn diese auf Alkoholgenuß zurückzuführen ist.
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche, es sei denn, sie sind durch eine gewaltsam von außen kommende Einwirkung entstanden.
  • Infektionen nach geringfügigen (nicht behandlungsbedürftigen) Verletzungen.
  • psychische Folgen von Unfällen.

Bei den Angaben auf dieser Seite handelt es sich um Auszüge aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).

 

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