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Schadenverhütung - Gebäude

Geänderte Prüfrichtlinien für oberirdische Tanks!

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Heizöl ist ein bewährter und häufig verwendeter Energieträger. Heizöl ist aber auch ein wassergefährdender Stoff.

Heizölverbraucheranlagen müssen daher hohen Sicherheitsansprüchen genügen und unterliegen neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Anlagenverordnung (VAwS) unter bestimmten Voraussetzungen auch der Prüfpflicht durch einen Sachverständigen.

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Wer haftet im Schadenfall?

Als Inhaber oder Betreiber haften Sie für Umweltschäden, die durch Ihre Heizöltankanlage verursacht wurden.

  • Sie haften für Schäden durch Boden- und Gewässerverunreinigung an fremdem Eigentum auch ohne eigenes Verschulden.
  • Sie tragen die Sanierungskosten.
  • Sie können sich strafbar machen.


Die Folgen eines Schadens können für Sie mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein.

Infoblatt Private Heizölanlagen als PDF herunterladen

 

Für weiter Informationen wählen Sie bitte einen der folgenden Punkte:

Bauliche Anforderungen Anzeigepflicht Prüfpflichten Vorbeugender Brandschutz Ihr Beitrag zum Umweltschutz Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten Versicherungsschutz

Bauliche Anforderungen

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Es dürfen nur Lageranlagen mit entsprechendem Eignungsnachweis (DIN, Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung) installiert werden.


Oberirdische Tankanlagen:

  • Doppelwandige Tanks mit Leckanzeigegerät (Sicherheitstanks)
  • Kunststoff-Batterie- oder -Systemtanks im Auffangraum
  • Glasfaserverstärkter Kunststofftank (GFK-Tank) auf flüssigkeitsdichter Bodenfläche ohne Ablauf
  • Standortgefertigte Stahltanks (kellergeschweißte Tanks) im Auffangraum
  • Sicherheitseinrichtungen wie Überfüllsicherung (Grenzwertgeber) und Leckanzeigegerät benötigen eine Bauartzulassung, der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.


Unterirdische Tankanlagen:

  • Doppelwandige Tanks mit Leckanzeigegerät, Grenzwertgeber als Sicherheitseinrichtung. Der Einbau darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.
  • Domschächte müssen flüssigkeitsdicht ausgeführt und gegen das Eindringen von Niederschlagswasser geschützt sowie unfallsicher abgedeckt sein.

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Anzeigepflicht

Das Einbauen, Aufstellen, Betreiben sowie das wesentliche Ändern der Anlage oder die Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung ist der Unteren Wasserbehörde des Kreises/der kreisfreien Stadt anzuzeigen.

Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 Litern ist eine Baugenehmigung erforderlich.

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Pflichten des Betreibers

Gesetzliche Prüf- und Überwachungs- vorschriften
sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit bei der Heizöllagerung. Als Betreiber einer Heizölanlage sind Sie für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion Ihres Heizöltanks verantwortlich.

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Prüfpflichten

Durch die Neufassung der gesetzlichen Vorschriften VAwS – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe NRW 2004 – haben sich die Prüfpflichten von Heizölbehältern verschärft.

Ab einem Rauminhalt von mehr als 1.000 Litern ist eine oberirdisch – auch in Kellerräumen – aufgestellte Heizöltankanlage einer einmaligen Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme zu unterziehen.

Oberirdische Heizöltanks mit mehr als 10.000 Litern (früher 40.000 Liter) müssen vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die Prüfung ist wiederkehrend – spätestens 5 Jahre nach der letzten Überprüfung – vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die Prüfpflichten!

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* Die Prüfungen entfallen bei Tankanlagen, wenn sie von einem Fachbetrieb
nach § 19 l WHG aufgestellt und eingebaut werden und der Fachbetrieb der zuständigen Behörde (Untere Wasserbehörde) den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage auf einem amtlichen Vordruck bescheinigt.

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Vorbeugender Brandschutz

  • Für eine Heizöllagerung ab 5.000 Liter gelten verschärfte Anforderungen an den Brandschutz (feuerbeständige Abtrennung, feuerhemmende Türen).
  • Gute Belüftung des Raumes.
  • Kennzeichnung des Raumes mit „Heizöllagerung – Zutritt für Unbefugte verboten“.
  • Wir empfehlen, einen Feuerlöscher (Brandklasse ABC, mind. 6 kg) bereitzustellen.

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Ihr Beitrag zum Umweltschutz

Mit regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

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  • Kontrollieren Sie den Heizöltank, die heizölführenden Rohrleitungen sowie die Befüll- und Entlüftungsleitungen auf Dichtheit.
  • Unterirdisch verlegte ölführende Leitungen müssen doppelwandig oder mit einem Schutzrohr versehen sein.
  • Lassen Sie die Rücklaufleitung vom Ölbrenner zum Tank stilllegen!
  • Prüfen Sie den Auffangraum auf Risse und Setzungen, beschädigte oder fehlende Beschichtung.
  • Grenzwertgeber älterer Bauart – Einbau vor 1984 – sollten Sie austauschen lassen. Moderne Grenzwertgeber sind konstruktiv verbessert und bieten mehr Funktionssicherheit.
  • Die Ölversorgung als „Einstrangsystem“ ist sicherer.
  • Als Betreiber sollten Sie unbedingt die Befüllung Ihres Tanks überwachen!
  • Wenden Sie sich bei Arbeiten am Heizöltank immer an Ihren Fachbetrieb!
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Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

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Grundsätzlich sollte auf eine Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten so weit wie möglich verzichtet werden, da eine Sicherung des Heizöltanks für einen Hochwasserfall sehr aufwendig und teuer ist.

 

Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Heizöllagerbehälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen, umkippen und es können Rohrleitungen abgetrennt werden. Schlimmstenfalls werden die Behälter durch den Wasserdruck zerstört oder undicht.

Bei Fragen zur Sicherung von Tankanlagen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen wenden Sie sich bitte an einen Sachverständigen, einen Fachbetrieb oder den Tankhersteller.

Denken Sie daran, dass Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten vor Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre durch anerkannte Sachverständige zu prüfen sind. Es ist Ihre Aufgabe, den Prüfauftrag zu erteilen.

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Der Versicherungsschutz

Trotz regelmäßiger Wartung und Prüfung der Tankanlage sind Umweltschäden nicht sicher auszuschließen. In jedem Fall haften Sie als Inhaber der Anlage.


Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für private Heizöltanks umfasst:

  • Leistung bei Schadenersatzansprüchen Dritter nach einer Gewässerverunreinigung.
  • Kosten für die Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens (Rettungskosten).
  • Kosten für die Sanierung ölverunreinigter Gebäudeteile.
  • Kosten für die Entsorgung von ölverunreinigtem Boden und Gebäudeteilen.
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes mit Ausnahme von Wertverbesserungen.
  • Abwehr von zu Unrecht erhobenen Ansprüchen.

Gewerblich genutzte Heizöltanks sind über das Umwelthaftpflicht-Deckungsmodell zu versichern.

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