Kulturstiftung und Förderung
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Förderkriterien und Antrag
Sie möchten wissen, ob Ihr kulturelles Projekt für eine Förderung in Frage kommt? Der Vorstand der Stiftung beurteilt jedes Projekt individuell. Grundsätzlich sollten die Projekte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Antragsberechtigt sind Personen, die in Westfalen wohnen oder aus Westfalen stammen.
- Kulturelle Projekte mit regionalem Bezug zu Westfalen werden vorrangig behandelt.
Ihr Projekt passt in unsere Förderrichtlinien? Dann richten Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte formlos an:
Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial Versicherung
Geschäftsführer: Helmut Rudolph
Provinzial-Allee 1
48159 Münster
Ihr Antrag sollte eine Darstellung des Vorhabens und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Über die Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr. Einsendeschluss für alle Förderanträge ist somit der 31. Oktober. Hiervon ausgenommen sind Anträge auf Ausstellungen im Direktionsgebäude der Westfälischen Provinzial.
(Einen Auszug der Förder- und Antragsbedingungen finden Sie hier




