Neue Kombination zwischen Pflegefallabsicherung und Rente |
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"Dafür muss man keinen Cent extra zahlen"
Über 2,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Tendenz steigend. Treffen
kann es jeden, manchmal schneller als man denkt. Da gilt es, gut abgesichert zu sein, denn die
gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Kosten. Deshalb verbindet die Provinzial
NordWest Lebensversicherung seit dem 1. Januar 2008 ihre Rentenversicherungen mit einer kostenlosen
PflegeRentenoption.
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei der höchsten Pflegestufe (III) monatlich bis zu
1.432 Euro. Ein Platz in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege und Unterbringung dagegen
kostet in Nordrhein-Westfalen bis zu 3.100 Euro. Den Rest, und das sind immerhin 1.668 Euro pro
Monat, muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen.
"Die gesetzliche Rente reicht hier oft nicht aus", erläutert Astrid Kahl, Leiterin der
Leben-Landesdirektion Westfalen. "Wenn man nicht noch andere Rücklagen hat oder Geld aus einer
betrieblichen oder privaten Rente bekommt, kann schnell eine Finanzierungslücke von mehreren
Tausend Euro entstehen. Im Notfall springt das Sozialamt ein. Aber der Staat kann sich das Geld
begrenzt von den Kindern des Pflegebedürftigen zurückholen."
Flexible Auszahlung
Damit für den Pflegefall vorgesorgt ist, bietet die Provinzial NordWest Lebensversicherung
jetzt diese bisher einzigartige kostenlose Pflegefallabsicherung an. Sie ist automatisch kombiniert
mit der klassischen Rentenversicherung, deren Auszahlung je nach Vereinbarung ab dem 60. bis 80.
Lebensjahr beginnt (Abrufphase) oder mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die höhere
Renditechancen ermöglicht und deren Abrufphase zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr liegt. "Ist der
Kunde vor Rentenbeginn pflegebedürftig geworden, kann er eine erhöhte Rente beantragen“,
erklärt Astrid Kahl.
"Bei einem 65-jährigen Mann kann die gesamte Rente dann beispielsweise doppelt so hoch sein,
wie die normale Altersrente. Der genaue Betrag ergibt sich individuell zum Rentenbeginn."
Kein extra Gesundheitszeugnis
Um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, reicht die Einschätzung der gesetzlichen
Pflegeversicherung. Die Provinzial verlangt kein neues gesundheitliches Zeugnis. Im Gegenteil:
"Selbst wer jetzt schon pflegebedürftig ist, kann bei uns noch eine Renten-versicherung mit
Pflegefallabsicherung abschließen. Dafür muss er keinen Cent extra zahlen", erläutert Astrid Kahl.
Die Auszahlung der erhöhten Rente wegen Pflegebedürftigkeit erfolgt zum vereinbarten
Rentenbeginn, spätestens im 80. Lebensjahr. Diesen Termin kann der Kunde innerhalb der Abrufphase
jederzeit monatlich flexibel ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorziehen.
Das Geld ist zur freien Verfügung. "Die Betroffenen haben schon genug mit ihrer Situation zu
tun. Da wollen wir ihnen nicht vorschreiben, ob sie das Geld lieber für eine Pflege im Heim nehmen,
für einen ambulanten Pflegedienst zu Hause oder für ihre Angehörigen, die sie versorgen", erklärt
Astrid Kahl. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen (68 Prozent) werden nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes zu Hause versorgt. 32 Prozent der Pflegebedürftigen leben in
Pflegeheimen. Tendenz steigend.
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