Neue Kombination zwischen Pflegefallabsicherung und Riester-Rente |
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"Dafür muss man keinen Cent extra zahlen"
Die Riester-Rente bietet viele Vorteile: hohe staatliche Zuschüsse, Entnahme von Geld für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie, kein Zugriff der Arbeitsagentur im Fall von Arbeitslosigkeit. Die Provinzial NordWest Lebensversicherung hat jetzt einen weiteren Vorteil geschaffen. Als erste Versicherung in Deutschland bietet sie die Riester-Rente seit 1. Januar 2009 mit einer kostenlosen erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit an.
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Über 2,2 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Tendenz steigend. Treffen kann es jeden, manchmal schneller als man denkt. "Da gilt es, gut abgesichert zu sein, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten", erklärt Astrid Kahl, Altersvorsorgespezialistin der Provinzial. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei der höchsten Pflegestufe (III) monatlich 1.470 Euro. Ein Platz in einem Pflegeheim mit voll-stationärerer Pflege und Unterbringung dagegen kostet je nach Bundesland im Schnitt zwischen 2.250 Euro (Sachsen und Sachsen-Anhalt), 2.310 Euro (Mecklenburg-Vorpommern), 2.645 Euro (Schleswig-Holstein), 3.010 Euro (Hamburg) und 3.101 Euro (Nordrhein-Westfalen). |
Den Rest, immerhin zwischen 780 Euro und 1.631 Euro pro Monat, muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. "Die gesetzliche Rente reicht hier oft nicht aus", so Kahl. "Wenn man nicht noch andere Rücklagen hat oder Geld aus einer betrieblichen oder privaten Rente bekommt, kann schnell eine Finanzierungslücke von mehreren Tausend Euro entstehen. Im Notfall springt das Sozialamt ein. Aber der Staat kann sich das Geld begrenzt von den Kindern des Pflegebedürftigen zurückholen."
Kostenlos: Erhöhte Altersrente im Pflegefall
Damit für den Pflegefall vorgesorgt ist, bietet die Provinzial NordWest Lebensversicherung
jetzt die Riester-Rente mit einer kostenlosen erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit an. "Der
Kunde muss keinen Cent extra zahlen", betont Kahl. "Da Pflegebedürftige eine kürzere
Lebenserwartung haben, möchten wir, dass sie noch so gut wie möglich von ihren Einzahlungen
profitieren können. Teilt uns der Kunde vor Rentenbeginn mit, dass er pflegebedürftig ist, zahlen
wir ihm eine erhöhte Altersrente. Bei einem 65-jährigen Mann ist diese beispielsweise doppelt so
hoch. Der genaue Betrag ergibt sich individuell zum Rentenversicherungsbeginn."
Um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, reicht die Einschätzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Provinzial verlangt kein neues gesundheitliches Zeugnis. Selbst wer jetzt schon pflegebedürftig ist, kann die kostenlose Pflegefallabsicherung für seine Rentenzeit mit einschließen. Die Auszahlung der erhöhten Altersrente (bereits ab Pflegestufe I) richtet sich nach dem Termin, den der Kunde für seine Rentenzahlung wählt. Diese Rente steht zur freien Verfügung.
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