Ernte gut - Rente gut |
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Flexible Altersvorsorge für Land- und Forstwirte
Über private Altersvorsorge sollte heute jeder Landwirt im Haupt- wie Nebenerwerb nachdenken, denn die Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bedeutet lediglich eine Grundsicherung. Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge kann im Rentenalter ein solider und zukunftssicherer Lebensstandard garantiert werden.
Eine reiche Ernte einfahren - auch bei der Altersvorsorge.
Nach 45 Einzahlungsjahren beträgt die monatliche Rente der LAK nach heutigem Stand rund 550 Euro. Um die Versorgungslücke auszugleichen, empfiehlt Christoph Tubes, Provinzial-Experte für Versicherungen rund um die Landwirtschaft, das neue Altersvorsorgeprodukt für Land- und Forstwirte. „Unsere AgrarRente ist eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge“, erklärt Tubes. „Anders als bei der LAK, in die ein monatlicher Betrag von 217 Euro eingezahlt werden muss, sind die Beiträge bei der AgrarRente variabel. Auch größere Einmalzahlungen oder Einzahlungspausen sind möglich.“ Somit passt sich die Vorsorgestrategie an die Lebenssituation des Kunden und die wirtschaftliche Lage des Betriebes flexibel an.
„Als sogenannte Basisversorgung können die Rentenbeiträge bis zu 40.000 Euro steuerlich abgesetzt werden“, so Tubes. Lediglich die späteren Rentenzahlungen werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Bei der AgrarRente kann der Kunde entscheiden, wie sein Geld angelegt wird: als klassische Rentenversicherung mit Garantieverzinsung oder in Fonds. „Gemeinsam mit der Deka entwickeln wir mit dem Kunden eine persönliche Anlagestrategie. Die Fonds können jederzeit wieder verändert werden, ohne dass Abgeltungsteuer oder sonstige Kosten anfallen“, berichtet Tubes.
Ganz neu: Die Provinzial bietet ihren Kunden im Rahmen der AgrarRente die am Markt einmalige und kostenlose PflegeRentenoption an. Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit vor Rentenbeginn kann eine erhöhte Rente beantragt werden, die dann direkt für die zusätzlichen Pflegekosten genutzt werden kann. Optional kann auch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden.
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