Vorsicht Frost! |
||
Tipps von der Westfälischen Provinzial Versicherung in frostigen Zeiten
Münster. Seit dem Wochenende herrscht in ganz Westfalen Dauerfrost. Und die Anzeige auf dem Thermometer wird weiter sinken: Bis zu Minus 20 Grad sind angekündigt! Solche Tiefkühl-Temperaturen lassen so manche Wasserleitungen einfrieren und platzen. „Allerdings zeigen sich die Schäden oft erst dann, wenn es anfängt zu tauen", so Marianne Isermann von der Westfälischen Provinzial Versicherung.
![]() Frostige Temperaturen sind vor allem für Wasserleitungen eine große Gefahr. |
|
„Grundsätzlich haben Gebäudeeigentümer die Pflicht, im Winter frühzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen ", erklärt Isermann. Der einfachste Tipp: heizen, heizen, heizen. „Sollten dennoch Leitungen einfrieren, müssen vor dem Auftauen als erstes die Zuleitungen abgesperrt werden." Durch den Frost kann es nämlich bereits Brüche geben, die nach dem Auftauen zu einem Wasserschaden führen. Wenn sich die Zuleitung selbst nicht abstellen lässt, muss das Hauptventil vor dem Wasserzähler geschlossen werden.
„Die eingefrorenen Leitungen sollten mit angewärmten Gegenständen aufgetaut werden", rät Isermann. Zum Beispiel mit Sandpackungen, Wärmflaschen oder Tüchern, die mit warmem Wasser übergossen wurden. Heizgeräte sollten am besten gar nicht verwendet werden. „Die Auftautemperatur darf nicht über Handwärme steigen", warnt Isermann. „Geräte mit offener Flamme dürfen überhaupt nicht eingesetzt werden. Ansonsten kann aus dem Frost- schnell ein Brandschaden werden."
Nach dem Auftauen sollte man die Leitungen und Anlagenteile auf ihre Dichtigkeit hin überprüfen. Wenn sie kein Leck haben, bewegt sich beispielsweise die Wasseruhr und der Druck der Heizungsanlage fällt nicht ab. „Im Zweifelsfall ist immer ein Fachmann zu Rate zu ziehen", erklärt Isermann. Wenn beim Auftauen ein Rohrbruch entdeckt wird, kann der Schaden durch einige Sofortmaßnahmen gemindert werden: Der Haupthahn vor dem Wasserzähler muss – wenn nicht schon geschehen – geschlossen werden, das Wasser abgepumpt und aufgewischt. Die betroffenen Räume anschließend gut belüften und Gegenstände vor weiterer Nässeeinwirkung schützen.
Der Schaden sollte unverzüglich dem Versicherer gemeldet und mit ihm das weitere Vorgehen, insbesondere die Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen, abgestimmt werden. Leitungswasserschäden werden in der Regel von der Wohngebäude- bzw. von der Hausratversicherung übernommen. Zudem sollten der Hauseigentümer sowie Verwalter, Hausmeister und die Nachbarn neben oder unter der betroffenen Wohnung informiert werden.
Pressemitteilung als PDF-Datei herunterladen
Pressefoto als JPG-Datei herunterladen
Provinzial App
Jetzt auch unterwegs immer für Sie da: Die "Sicher mobil"-App fürs iPhone und Android-Smartphones.



