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Produktinformationen

 

Alle Produktinformationen zur Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Informieren Sie sich hier detailliert über unser Haftpflichtversicherungsangebot und wählen Sie aus den folgenden Punkten:

Wer ist versichert? Was ist versichert? Was wird gezahlt? Was ist nicht versichert? Was fehlt noch? Wer hilft Ihnen bei Fragen und Informationsbedarf weiter? Was kostet das?

Wer ist versichert?

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer selbst und

  • der Ehegatte,
  • der Lebenspartner des Versicherungsnehmers (beide unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet),
  • die Aufsichtspflicht über minderjährige, eigene und fremde Kinder (nicht als Tagesmutter),
  • die minderjährigen, unverheirateten Kinder des Versicherungsnehmers, seines Ehegatten bzw. Lebensgefährten (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder),
  • die betreuten Kinder, solange ein Vormundschaftsgericht die Betreuung angeordnet hat und eine häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht,
  • die volljährigen, unverheirateten Kinder, solange sie sich in einer Schul- bzw. unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden,
  • die Hausangestellten, z.B. Haushaltshilfen, für Schäden, die sie in dieser Eigenschaft während der Tätigkeit für den Versicherungsnehmer verursachen,

versichert.

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Was ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Risiken des täglichen Lebens ab und bietet z.B. innerhalb der Privathaftpflicht Kompakt zusätzlich Versicherungsschutz für...

  • Surfsport, unabhängig von der Anzahl eigener Surfbretter,
  • Schadenereignisse bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (weltweit) bis zu einem Jahr, bei Aufenthalten in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz unbegrenzt,
  • Schäden an gemieteten Wohnräumen bis zu 300.000 Euro
  • Schäden durch Internetnutzung bis 1.000.000 Euro
  • das Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren und wilden Tieren).
  • Darüber hinaus leisten wir bei Haftpflichtansprüchen gegen mitversicherte minderjährige Kinder auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch dann Schadenersatz, wenn eine Haftung des Kindes wegen fehlender Deliktsfähigkeit ansich nicht gegeben ist. Die Höchstersatzleistung beträgt in diesen Fällen 5.000 Euro je Versicherungsfall.
  • privater / ehrenamtlicher Schlüsselverlust bis 25.000 Euro

Auf Basis von Kompakt profitieren Sie von einem Rundum-Sorglos-Paket mit erweiterten Leistungen für noch mehr Sicherheit im Alltag.

  • Forderungsausfall ab 2.500 Euro
  • Gefälligkeitshandlungen bis 15.000 Euro (Selbstbeteiligung 150 Euro)
  • Schäden beim Be- und Entladen des Kraftfahrzeugs bis zu einer Gesamtforderung von 500 Euro
  • Alleinstehende Angehörige im Haushalt des Versicherungsnehmers ab Pflegestufe I

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Was wird gezahlt?

Kosten, die aufgrund eines Schadens entstehen.

Bei Personenschäden z.B.:

  • Arzt- und Krankenhauskosten,
  • Aufwendungen für Kuren,
  • Aufwendungen für Umschulung,
  • Haushaltshilfen,
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen,
  • Verdienstausfall,
  • Schmerzensgeld,
  • Verletzten-, Witwen- oder Waisenrenten,
  • Regreßforderungen von Sozialversicherungsträgern.

Bei Sachschäden z.B.:

  • Reparaturkosten,
  • Wiederbeschaffungskosten,
  • Wertminderungen,
  • Regreßansprüche von Versicherern wegen Brandschäden an Gebäuden.

 

Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr.

Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozeß, wenn es sein muß, durch alle Instanzen auf unsere Kosten.

Sollten wir den Prozeß verlieren, zahlen wir die festgestellte Entschädigung.

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Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet,
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt,
  • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind,
  • Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen,
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht werden,
  • Geldstrafen und Bußgelder.

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Was fehlt noch?

Haftungsrisiken gibt es nicht nur im privaten Bereich, ebenso im beruflichen und betrieblichen Bereich.

Für alle Gebiete existieren Spezialversicherungen.

Für eine umfassende Beratung stehen Ihnen unsere Fachleute gern zur Verfügung.

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Wer hilft Ihnen bei Fragen und Informationsbedarf weiter?

Im Schadenfall helfen wir Ihnen gern.

 

Bitte benachrichtigen Sie im Schadenfall unverzüglich Ihre zuständige Vertretung. Dort erfahren Sie dann, was zu tun ist.

Erkennen Sie niemals eine Forderung an. Leisten Sie keinen Ersatz – auch nicht teilweise.

Sollten Sie im Schadenfall einen Mahnbescheid erhalten, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Die Haftpflichtprozesse führt der Versicherer.

  • E-Mail: wp-service-provinzial
  • ServiceRuf (0251) 219-4444
  • Ihr Betreuer vor Ort

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Was kostet das?

Ihre Privathaftpflichtversicherung können Sie online berechnen und beantragen. Nutzen Sie dazu unser Haftpflicht-Formular.

 

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