Dienst- und Lehrer-Haftpflichtversicherung
Die passende Ergänzung Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung
Werden Sie Ihrer besonderen beruflichen Situation mit unserem speziellen Schutz gerecht – und gewinnen Sie an Sicherheit! Als starker Partner an Ihrer Seite kümmern wir uns um alles, was im Schadenfall erledigt werden muss. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein und verlassen Sie sich auf Ihre Provinzial.
Warum ist die Dienst- und Lehrer-Haftpflichtversicherung unverzichtbar?
Beruf und Privatleben sind nur dann in Balance, wenn Sie für Ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst nicht auch noch finanziell geradestehen müssen. Daher ist unsere Dienst- und Lehrer-Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. So sind Sie beispielsweise in folgenden Fällen auf der sicheren Seite:
Dienst-Haftpflichtversicherung
Der Mitarbeiter einer Straßenmeisterei erkennt Mängel an einem provisorisch aufgestellten Verkehrsschild, geht aber davon aus, dass das Schild nicht umkippen wird. Doch bereits am nächsten Tag kommt es zu einem Verkehrsunfall, da das Schild umgestürzt ist. Der Dienstherr macht seinen Mitarbeiter schadenersatzpflichtig. Kein Problem mit der Dienst-Haftpflichtversicherung: Die Provinzial übernimmt die Kosten von 3.800 Euro.
Lehrer-Haftpflichtversicherung
Auf einer Klassenfahrt führt der Lehrer seine Schüler bei einer Bergwanderung über ein Geröllfeld. Dabei stürzt ein Schüler und verletzt sich. Der Lehrer muss wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht für den Schaden haften. Kein Problem mit der Lehrer-Haftpflichtversicherung: Die Gesamtkosten von 8.500 Euro bezahlt die Provinzial.
Welche Leistungen umfasst unser Versicherungsschutz?
Versichert sind Schadenersatzansprüche von Dritten, wenn der Schaden durch Ihre dienstliche Tätigkeit – mit Ausnahme von Nebenämtern und Nebentätigkeiten – verursacht wurden. Erweisen Sie sich einen Dienst und ergänzen Sie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. So profitieren Sie von einem besonderen Schutz und einem guten Gefühl.
Unser Versicherungsschutz umfasst:
- Berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter gegen Sie
- Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die Sie einem Dritten zugefügt haben und für die Ihr Dienstherr oder öffentlicher Arbeitgeber aufkommen muss
- Direkte Ansprüche von Ihrem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber aufgrund von Schäden, die Sie ihm zugefügt haben
Abhandenkommen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber dem Dienstherrn oder öffentlichen Arbeitgeber wegen Abhandenkommens von Geld, geldwerten Zeichen und Wertpapieren sowie von beweglichen Sachen des Dienstherrn oder des öffentlichen Arbeitgebers (außer z.B. Pkw und Schlüssel) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden bis 25.000 Euro.
Beschädigung des Eigentums des Dienstherrn oder des öffentlichen Arbeitgebers
Eingeschlossen sind Schäden an beweglichen Sachen des Dienstherrn oder des öffentlichen Arbeitgebers, die durch dienstliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden sind (außer z.B. Pkw) und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden bis 25.000 Euro.
Welche Leistungen bieten wir speziell für Lehrer?
Macht Schule: Unser besonderer Schutz für Lehrer
Für verbeamtete oder angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst bieten wir durch unsere Lehrer-Haftpflichtversicherung besonderen Versicherungsschutz.
Als Lehrer sind Sie in folgenden Situationen zusätzlich abgesichert:
- Bei der Erteilung von Experimentalunterricht
- Wenn Sie Nachhilfeunterricht geben
- Auf Schulausflügen oder Klassenfahrten
Eingeschlossen sind im Ausland vorkommende Schadenereignisse und ebenso wie in der Dienst-Haftpflichtversicherung die Beschädigung sowie das Abhandenkommen von beweglichen Sachen des Dienstherrn oder des öffentlichen Arbeitgebers bis 25.000 Euro.
Welche Zusatzabsicherung gibt es?
Optional absicherbar: Der berufliche Schlüsselverlust
Das Verlustrisiko beruflicher Schlüssel können Sie, genau wie die Dienst- bzw. Lehrer-Haftpflichtversicherung, als passende Ergänzung Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung zusätzlich vereinbaren.
Bei den Angaben handelt es sich um Auszüge aus dem Versicherungsumfang. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen und Klauseln.



