Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Umfassende Sicherheit für Haus- und Grundstücksbesitzer
Lassen Sie nichts offen! Vor Schadenansprüchen im Zusammenhang mit vermietetem Grundbesitz schützt Sie unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Als starker Partner an Ihrer Seite kümmern wir uns um alles, was im Fall der Fälle erledigt werden muss. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein und verlassen Sie sich auf Ihre Provinzial!
Warum ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unverzichtbar?
Eigentum verpflichtet: Herabfallende Dachziegel, lose Pflastersteine oder schlecht geräumte Fußwege im Winter können dazu führen, dass Personen verletzt oder parkende Autos beschädigt werden. Als Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes haften Sie für solche Schäden in voller Höhe. Damit dann Ihr Haussegen nicht schief hängt, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Verlassen auch Sie sich auf die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der Provinzial!
Wer ist versichert?
Bleiben Sie der Herr im Haus und setzen Sie auf Sicherheit. Mit unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sichern wir die Haftpflicht folgender Personen ab:
- Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümergemeinschaften
- Eigentümer von unbebauten Grundstücken
- Nießbraucher (Nutzungsrecht an einer Immobilie) und Pächter
Welche Leistungen sind mitversichert?
Wir sichern Sie vor den wirtschaftlichen Folgen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die durch Ihr Haus oder Grundstück verursacht wurden. Wir decken zusätzlich auch folgende Fälle ab:
- Ihr Risiko als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Vorhaben
- Schäden, die durch Hausmeister oder andere per Arbeitsvertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung entstehen
- Die Haftpflicht für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften:
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei der Ausübung einer Tätigkeit im Interesse der Gemeinschaft
Als Inhaber eines selbstbewohnten Einfamilienhauses sind Sie bei eventuellen Haftpflichtansprüchen bereits über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung versichert.
Bei den Angaben handelt es sich um Auszüge aus dem Versicherungsumfang. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen und Klauseln.



