Jagd-Haftpflichtversicherung
Auf der Jagd nach dem besten Schutz
So wird Ihre Jagd ein voller Erfolg: Mit unserem Schutz sind Sie umfassend abgesichert und bestens gerüstet. Als starker Partner an Ihrer Seite kümmern wir uns um alles, was im Schadenfall erledigt werden muss. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein und verlassen Sie sich auf Ihre Provinzial.
Wer benötigt unsere Jagd-Haftpflichtversicherung?
Wer einen Jagdschein lösen will, kommt laut Gesetzgeber an der Jagd-Haftpflichtversicherung nicht vorbei. Davon betroffen sind:
- Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter
- Forstbeamte, Förster und Forstaufseher
- Berufsjäger, Jagdaufseher und Jagdfalkner
Wir springen ein, wenn der Schaden aus einer mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeit resultiert.
Damit Sie aber niemand ohne Grund auf's Korn nehmen kann, prüfen wir zunächst die Schadenersatzpflicht, wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab und zahlen bei berechtigten Ansprüchen.
Welche Leistungen sind versichert?
Auf diese Leistungen können Sie sich verlassen
Als Jäger sind Ihre erlaubten jagdlichen Betätigungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht durch uns versichert. Darüber hinaus ist der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd versichert. Hierzu zählen beispielsweise die Aufbewahrung von Waffen in der Wohnung oder deren Reinigung. Dies gilt auch für den Schießstand oder den Kontrollschuss im Revier. Kommt es beim Gebrauch von Schusswaffen zu einem Schaden Dritter z. B. durch Querschläger oder Abpraller, besteht auch dafür Versicherungsschutz – selbst wenn kein Verschulden vorliegt. Falls Angehörige versehentlich durch Ihre Schusswaffe verletzt werden, haben diese Anspruch auf Schmerzengeld.
Das ist auch dabei
Beitragsfrei eingeschlossen sind:
- Das Halten und Führen von bis zu zwei Jagdhunden
- Die gesetzliche Haftpflicht bei der Beschädigung oder Vernichtung fremder Jagdwaffen, die gemietet oder geliehen wurden (bis 2.500 Euro ohne Selbstbeteiligung)
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr für die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber)
- Die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Personen, die der Versicherungsnehmer zur Leitung oder Beaufsichtigung des von ihm versicherten Jagdbetriebes angestellt hat in dieser Eigenschaft (einschließlich Jagdhelfer wie z.B. Treiber, Träger usw.)
Besondere Leistung: Forderungsausfall ist mitversichert!
Dieser Versicherungsschutz springt dann ein, wenn Sie zwar Ansprüche gegen jemanden haben, dieser aber keine oder keine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung hat oder mangels Vermögen Ihren Forderungen nicht nachkommen kann. Voraussetzung dafür ist ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil und ein gescheiterter Vollstreckungsversuch.
Für eigene Schäden besteht über die Jagd-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Ihre Forderung mehr als 2.500 Euro beträgt, zahlen wir im Fall der Fälle ab dem 1. Euro. Der Schutz greift auch bei Schadenersatzansprüchen, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt!
Was ist nicht versichert?
Damit wir Sie zu diesen Beiträgen optimal schützen können, müssen wir einige Risiken ausklammern. Dazu gehören unter anderem:
- Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die – in Ausübung oder infolge des Dienstes – Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden
- Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb handelt, die von der Berufsgenossenschaft übernommen werden
- Wildschäden
Wichtiger Hinweis:
Soweit im Ausland eine Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, werden die jeweils geltenden Bestimmungen durch den deutschen Versicherungsschutz in der Regel nicht erfüllt. Bei Fragen sollten Sie sich an Ihren Jagdreisevermittler oder an die Botschaft des Gastlandes wenden.
Bei den Angaben handelt es sich um Auszüge aus dem Versicherungsumfang. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen und Klauseln.
