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Berücksichtigung des Geschlechts bei der Kalkulation der Kraftfahrtversicherung

 

In Deutschland ist es seit langem üblich, Männern und Frauen in bestimmten Versicherungssparten unterschiedliche Beiträge bzw. Leistungen anzubieten. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das ab Ende 2007 auch auf Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht "bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist".

 

Statistische Daten zeigen, dass das Geschlecht in der Kraftfahrtversicherung ein bestimmender Faktor ist. Folgende Statistik kann angeführt werden, aus der wir eine unterschiedliche Risikobewertung ableiten:

 

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

 

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