Berücksichtigung des Geschlechts ...
... bei der Kalkulation der Unfallversicherung Aktiv 50Plus
In Deutschland ist es seit langem üblich, Männern und Frauen in bestimmten Versicherungssparten unterschiedliche Beiträge bzw. Leistungen anzubieten. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das ab Ende 2007 auch auf Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“.
Statistische Daten zeigen, dass das Geschlecht in der Unfallversicherung Aktiv 50Plus ein bestimmender Faktor ist. Im Einzelnen können dabei folgende Statistiken angeführt werden, aus denen wir eine unterschiedliche Risikobewertung ableiten:
- Statistischer Grundbedarf anhand des Schadenverlaufs der Invaliditätsleistung, der zentralen Leistungsart in der Unfallversicherung – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
- Sterbetafeln – Statistisches Bundesamt und Deutsche Aktuarvereinigung
- Pflegestatistik – Statistisches Bundesamt
- Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern – Statistisches Bundesamt und Gesundheitsberichterstattung des Bundes
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