Kinder-Unfallversicherung
Unser privater Unfallschutz für Ihren Nachwuchs
Gerade wenn das Leben noch ein Kinderspiel ist, ist unser privater Unfallschutz um so wichtiger, da er Ihre Sprösslinge auch in der Freizeit absichert. Als starker Partner an Ihrer Seite kümmern wir uns um alles, was im Fall der Fälle erledigt werden muss. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein und verlassen Sie sich auf Ihre Provinzial!
Warum ist unsere private Kinder-Unfallversicherung unverzichtbar?
Kinder sind das höchste Gut. Daher haben unsere Kleinsten auch den allergrößten Schutz verdient. Denn ein Unfall kann das Leben Ihres Kindes und Ihrer Familie grundlegend verändern. Manchmal sogar ein Leben lang. Unsere Leistungen sichern Sie und Ihre Familie finanziell ab. Aus diesem Grund legt unser Schutzengel allen Eltern die private Kinder-Unfallversicherung ganz besonders ans Herz:
- Ihr Kind ist bei Ihnen Zuhause, in der Freizeit sowie im Straßenverkehr rundum abgesichert.
- Sie sind weltweit 24 Stunden täglich vor den finanziellen Folgen von Unfällen Ihres Kindes abgesichert
- Sie erhalten für Ihr Kind zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine Unfall-Rente, die wir während des Rentenbezuges jährlich erhöhen, damit diese nicht an Wert verliert
- Auch die Folgen einer Infektion durch einen Zeckenstich sind mitversichert
Ihr Zusatzplus:
Wer bei der Provinzial Unfallversicherungen für zwei Personen abschließt (z.B. Mutter und Kind oder zwei Kinder) wird von uns mit 10% Beitragsnachlass belohnt. Ab drei versicherten Personen (z.B. Mutter, Vater und Kind) erhalten Sie sogar 20% Beitragsnachlass.
Der gesetzliche Schutz ist unzureichend
Die gesetzliche Versicherung schützt nur im Kindergarten oder in Kindertagesstätten, in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg, nicht aber in der Freizeit. Wer sich dann nur auf die gesetzlichen Minimalleistungen verlässt, steht im Zweifelsfall alleine da. Die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen für den tatsächlichen Pflegeaufwand nicht aus. Eventuell müssen aufwändige Spezialtherapien, behindertengerechte Umbauten, besondere Schul- und Ausbildungseinrichtungen oder eine Haushaltshilfe finanziert werden. Darüber hinaus erhalten Sie weder Krankengeld für Ihre Kinder noch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie hilft Ihnen unser Unfallschutz?
Falls Ihr Kind nicht nur mit dem Schrecken davonkommt, kann es auch finanziell wehtun. Reduzieren Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf ein Minimum – mit Leistungen, die wirklich weiterhelfen.
Invaliditätsleistung
Bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit Ihres Kindes helfen wir Ihnen mit einer einmaligen Geldsumme – und das bereits ab jedem messbaren Grad einer Invalidität.
Unfall-Rente
Die Unfall-Rente dient zur Abdeckung langfristiger Belastungen. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit Ihres Kindes von mindestens 50% (siehe Gliedertaxe), zahlen wir Ihnen zusätzlich zur vereinbarten Invaliditätssumme eine monatliche Unfall-Rente. Ab einer Invalidität von 90% verdoppeln wir die vereinbarte Leistung. Damit die Unfall-Rente später nicht an Wert verliert, passen wir diese jährlich an.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe legt den Invaliditätsgrad für jedes Körperteil fest. So wird zum Beispiel der Verlust eines Zeigefingers immer mit einem Invaliditätsgrad von 10% bemessen. Somit würden Sie für Ihr Kind in diesem Fall als Entschädigungssumme 10% der vereinbarten Versicherungssumme erhalten. Durch Abschluß einer Progression können Sie die Leistungen um ein Vielfaches erhöhen.
Progression
Wenn Sie eine Progression in die Unfallversicherung einschließen, ist Ihr Kind bei einem höheren Invaliditätsgrad überproportional hoch abgesichert. Wird es dann infolge eines Unfalls zum Beispiel zu 50% invalide, errechnet sich die Entschädigung folgendermaßen: 50% der vereinbarten Versicherungssumme, multipliziert mit einem bestimmten Progressionsfaktor. Die Höhe der Progression kann von Ihnen selbst vereinbart werden. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.
Sofortleistung bei Schwerverletzung
Bei besonders schweren Unfallverletzungen ist schnelle Hilfe unerlässlich. Daher erhalten Sie schon bei Diagnosestellung unsere Sofortleistung. Damit verfügen Sie über eine erste finanzielle Unterstützung, mit der Sie beispielsweise teure Spezialbehandlungen oder eine Haushaltshilfe bezahlen können.
Todesfallleistung
Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode Ihres Kindes führen, können Sie eine Todesfallleistung vereinbaren.
Waisenschutz
Selbst wenn Sie als Elternteil durch einen Unfall sterben, ist Ihr Kind finanziell abgesichert. Mit der einmaligen Kapitalleistung bilden Sie ein finanzielles Polster. Und sollten durch einen Unfall beide Elternteile ums Leben kommen, zahlen wir die fünffache Summe.
Unfall-Krankenhaustagegeld und Rooming-In-Leistung
Während des Krankenhausaufenthaltes Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf das vereinbarte Krankenhaustagegeld, ab dem vierten Tag sogar in doppelter Höhe. Bei Unfällen im Ausland verdoppeln wir das Krankenhaustagegeld für eine Dauer von zehn Tagen. Wird der Unfall Ihres Kindes durch eine ambulante Operation versorgt, zahlen wir eine Einmalleistung.
Übernachten Sie oder ein anderer Erziehungsberechtigter mit Ihrem Kind im Krankenhaus, erhalten Sie eine sogenannte Rooming-In-Leistung, mit der Ihre Übernachtungskosten finanziert werden.
Gipsgeld bei Knochenbruch
Damit es finanziell nicht auch noch weh tut, unterstützen wir Sie bei einem Knochenbruch Ihres Kindes mit einer Einmalzahlung.
Kosmetische Operationen
Die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall übernehmen wir, um Ihnen weitere Belastungen zu ersparen. Dazu gehören auch Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bei unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen.
Rehabilitationskosten
Bis zum vereinbarten Betrag übernehmen wir die notwendigen Kosten für die Optimierung einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme.
Bergungskosten
Falls zusätzliche Bergungs- und Rettungsmaßnahmen erforderlich sein sollten, kommen wir bis zum vereinbarten Betrag dafür auf.
Übernahme der Beiträge
Sollte der Versicherungsnehmer sterben, übernehmen wir die Versicherungsbeiträge für Ihr Kind bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres.
Welchen umfassenden Schutz bieten wir Ihnen?
Kluge Köpfe machen da weiter, wo der gesetzliche Versicherungsschutz aufhört – mit dem starken Schutz unserer Kinder-Unfallversicherung. Auf diese Leistungen können Sie sich in jedem Fall verlassen:
Unser Schutz für Ihre Risiken
| Ihre Leistung | Was wird gezahlt? |
|---|---|
| Unfall-Krankenhaustagegeld | Hilfeleistung in Höhe des vereinbarten Betrags: – Zahlung erfolgt für maximal 3 Jahre – Ab dem 4. Tag in doppelter Höhe – Im Ausland für 10 Tage in doppelte Höhe – Einmalleistung bei ambulanten Operationen |
| Rooming-In-Leistung | Übernahme der Übernachtungskosten von Erziehungsberechtigten im Krankenhaus (25 € pro Tag für max. 10 Tage) |
| Invaliditätsleistung | Abhängig von: – Vereinbarter Versicherungssumme – Invaliditätsgrad |
| Unfall-Rente | Lebenslange monatlich Rente: – Anspruch ab 50% Invalidität – Ab 90 % Invalidität in doppelter Höhe – Jährlich wachsende Rentenleistung – Zusätzlich zur Invaliditätsleistung |
| Gipsgeld bei Knochenbruch | Auszahlung bei Fraktur eines Knochens in Form einer Sofortleistung in Höhe von 150 € |
| Bergungskosten | Zusätzliche Bergungskosten bis 10.000 € sind mitversichert |
| Kosmetische Operationen | Kostenübernahme abhängig von vereinbarter Versicherungssumme |
| Rehabilitationskosten | Kostenübernahme zur Optimierung von Rehabilitationsmaßnahmen bis zum vereinbarten Betrag |
Welchen zusätzlichen Schutz empfehlen wir?
Gerade für die private Unfallversicherung gilt: Ein Schutz mehr, viele Sorgen weniger. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen unsere zusätzlich abschließbaren Leistungsbausteine. Die Höhe der einzelnen Leistungen können Sie individuell mit Ihrem Betreuer vereinbaren.
Unser Zusatzschutz für Ihr Kind
| Ihre Zusatzleistung | Was wird gezahlt? |
|---|---|
| Progression | Erhöhte Kapitalleistung, abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme |
| Sofortleistung bei Schwerverletzung | – Einmalige Kapitalzahlung – Zahlung bereits bei Diagnosestellung |
| Todesfallleistung | – Auszahlung an die Hinterbliebenen – Höhe je nach Vereinbarung |
| Waisenschutz | Einmalzahlung in Höhe von 20.000 € bei Tod eines Elternteils Bei gleichzeitigem Unfalltod beider Eltern Zahlung der fünffachen Summe |
| KIZ | Lernen Sie nachfolgend unsere Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) kennen! |
Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)
Nur das Beste für Ihr Kind ist gut genug. Mit der Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) können Sie die finanziellen Folgen einer Invalidität abmildern. Denn so schließen Sie Lücken der Sozialversicherung – wenn es sein muss auch ein Leben lang!
Absicherung bei Unfall und Krankheit
Sichern Sie Ihrem Kind bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nicht nur nach einem Unfall eine Rente, sondern auch – und darin liegt der besondere Vorteil dieser Versicherung – im Krankheitsfall.
Pflege- und Versorgungskosten im Griff
Mit der KIZ können Sie Ihre Mehraufwendungen für Pflege und Versorgung abfedern. Die Höhe der versicherten monatlichen Rente können Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf in 100-Euro-Schritten bis 1.000 Euro selbst bestimmen. Die vereinbarte KIZ-Rente wird ab einem Grad der Behinderung von 50 laut amtlichem Behindertenausweis gezahlt.
Versicherte Leistungen
Profitieren Sie mit der KIZ von folgenden starken Zusatzleistungen:
| Ihre KIZ-Zusatzleistung | Was wird gezahlt? |
|---|---|
| Sofortleistung | – Höhe je nach vereinbartem Betrag – Auszahlung in Höhe von 10, 20 oder 30 Monatsrenten |
| Invaliditäts-Rente | – Lebenslange monatliche Rente, zusätzlich zur Sofortleistung – Bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 – Jährlich wachsende Rentenleistung – Im Todesfall Auszahlung weiterer sechs Monatsrenten |
| Krankenhaustagegeld | Krankenhaustagegeld bei Unfall und Krankheit: – In Höhe von 3 % der vereinbarten Rente – Rooming-In-Leistung zur Übernahme der Übernachtungskosten von Erziehungsberechtigten |
Beim Tod des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt, bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres Ihres Kindes.
Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) endet zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem der versicherte Jugendliche das 27. Lebensjahr vollendet oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Hauptvertrag (Unfallversicherung) erlischt.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für die Absicherung Ihres Kindes mit der KIZ erfüllt sein:
- Das Alter Ihres Kindes muss bei Vertragsbeginn zwischen dem vollendeten 1. bis 18. Lebensjahr liegen
- Die Zusatzversicherung ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag, den Sie nur in Verbindung mit einer Unfallversicherung (mindestens 25.000 Euro Invaliditätssumme ohne Unfallrente) vereinbaren können
- Wir benötigen vollständige Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes
- Nicht versicherbar sind Kinder mit bestehenden, erheblichen Erkrankungen sowie Kinder, bei denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr vorliegt



