Wenn es brennt, zahlen wir
Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden können erhebliche Vermögenswerte vernichten. Auch Ihr Einkommen aus der Landwirtschaft ist nach größeren Schäden gefährdet. Mit der landwirtschaftlichen Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfallversicherung erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz.
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AgrarPlus Sachversicherung für landwirtschaftliche Betriebe im Detail
Welche Gefahren können über Ihre Sachversicherung versichert werden? | |||
Feuer
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Sturm
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Leitungswasser | |||
Elementar
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Welche Kosten sind versichert? | |||
Die nachfolgend aufgeführten Kosten sind jeweils bis zur Gesamt-Versicherungssumme mitversichert: | |||
Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten
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Kosten durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen
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Kosten für Dekontamination von Erdreich
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Bewegungs- und Schutzkosten
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Sachverständigenkosten
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Schadenminderungskosten
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Mehraufwendungen durch Preissteigerungen zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und Wiederherstellung
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Kosten für mitversicherte und nicht zerstörte Güllekeller, die aufgrund behördlicher Auflagen nicht weiter genutzt werden dürfen
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Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen, Daten und Programme
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Die nachfolgend aufgeführten Kosten sind bis zur genannten Grenze versichert | versichert bis | ||
Aufräumungskosten für Bäume nach Feuer- und Sturmschäden auf dem Hofgrundstück
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5.000 EUR | ||
Kosten für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch-Diebstahl (über die Feuerversicherung)
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5.000 EUR | ||
Rückreisekosten bei Schäden größer 10.000 EUR
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5.000 EUR | ||
Kosten für die Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen
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5.000 EUR | ||
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
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25.000 EUR | ||
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Welche Gebäude können wie versichert werden? | |||
Über AgrarPlus können alle landwirtschaftlich genutzten Gebäude zum gleitendem Neuwert oder zum Zeitwert versichert werden. Wir erstellen bei der Antragsaufnahme eine umfassende Gebäudebeschreibung.
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gleitender Neuwert
Hier erfolgt der Wiederaufbau zum Neuwert nach heutigen Baupreisen eines vergleichbaren Gebäudes. Geeignet für alle Gebäude mit Wiederaufbauabsicht, die im guten Bauzustand sind.
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ZeitwertDie Entschädigung erfolgt zum Wert des Gebäudes am Schadentag. Die Entschädigung kann auch ohne Wiederaufbau gezahlt werden. | |||
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Welche Sachen sind über das Gebäude versichert? | |||
Es können alle mit dem Gebäude fest verbauten Sachen mitversichert werden. Automatisch mitversichert sind Licht- und Stromanlagen, Lüftungsanlagen und Heizungen, Boxenabtrennungen, Tröge, Tränken inkl. Leitungen | |||
Folgende Bauteile bzw. festinstalliertes Inventar kann separat erfasst und mitversichert werden:
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Zusätzlich sind Miet- und Pachtverluste zerstörter Gebäude bis 24 Monate mitversichert | |||
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Wie können Schäden durch Einbruch-Diebstahl versichert werden? | |||
Über die Feuer-Inventarversicherung sind automatisch Einbruch-Diebstahlschäden eingeschlossen. | |||
Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Schadenfall. Diese Grenze kann bis auf 25.000 EUR erhöht werden. | |||
Einfacher Diebstahl ist für folgende Sachen versichert: | |||
Kadaverboxen | bis 600 EUR | ||
Weidezaun-Elektrogeräte | bis 600 EUR | ||
Weidetiere | bis maximal 5.000 EUR | ||
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Was kann nach einem Schaden wieder aufgebaut und wieder beschafft werden? | |||
Gebäude
Zerstörte oder beschädigte landwirtschaftliche Gebäude können als landwirtschaftliche Produktions- oder Lagergebäude wieder errichtet werden. Dabei kann die bisherige landwirtschaftliche Nutzung geändert werden. Die Wiederherstellung muss auf dem Hofgrundstück erfolgen, sofern keine behördlichen Beschränkungen vorliegen.
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InventarZerstörte oder beschädigte landwirtschaftliche Betriebseinrichtung kann unabhängig von der Nutzung durch andere landwirtschaftliche Betriebseinrichtung ersetzt werden.Tiere werden zum Wiederbeschaffungswert vergleichbarer Tiere ersetzt.
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Welche Grundstücksbestandteile sind versichert? | |||
Automatisch sind folgende Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme der jeweiligen versicherten Gefahr mitversichert:
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Wie kann das Inventar versichert werden? | |||
Versicherungsformen für das Inventar | |||
Pauschale Inventarversicherung für Kleinbetriebe bis maximal 5 Hektar Fläche: Können mit einer Versicherungssumme von 30.000 EUR gegen Feuerschäden versichert werden.
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Spezialbetriebe wie z.B. Lohnunternehmen oder Betriebe mir Sonderkulturen können über eine Einzelwertermittlung versichert werden.
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Pauschale Inventarversicherung nach Hektarwerten und Tierplätzen für alle üblichen landwirtschaftlichen Betriebe.
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Leistungserweiterungen der pauschalen Inventarversicherung bis maximal 5.000 EUR je Schadenfall | |||
Mitversicherung von fremdem Eigentum. | |||
Transportmittelunfall: Versicherungsschutz für Schäden an landwirtschaftlichen Gütern und Erzeugnissen nach einem Unfall mit einem Fahrzeug.
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nicht im Vertrag aufgeführte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und nicht zugelassene Schlepper.
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akuter Botulismus im versicherten Tierbestand.
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Wie können Schlepper und selbstfahrende Arbeitsmaschinen versichert werden? | |||
Schlepper
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
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Wie ist der Ertragsausfall abgesichert? | |||
Nach einem Schadenfall können die Kosten weiterlaufen und Erlöse ausbleiben. Diese Schäden können durch eine zusätzliche Ertragsausfallversicherung über die Inventarversicherung abgesichert werden.
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In der pauschalen Inventarversicherung steht die Inventarversicherungssumme auch für den Ertragsausfall zur Verfügung. | |||
In der Einzelwertermittlung kann eine individuelle Versicherungssumme vereinbart werden. | |||
Der Ertragsausfall entspricht dem entgangenen Deckungsbeitrag. | |||
Die Haftzeit beträgt jeweils 24 Monate. | |||
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Wie können Neubauten versichert werden? | |||
Neu- und Umbauten sind automatisch bis zu einer Höhe von 250.000 EUR gegen die im Vertrag versicherten Gefahren mitversichert.
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Für Bauvorhaben über 250.000 EUR kann eine separate Gebäude-Neubauversicherung abgeschlossen werden.
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Weitere Schäden können über eine separate Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind unvorhersehbare Schäden wie z.B.
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Muss ich Sicherheitsvorschriften beachten? | |||
Nach dem Versicherungsvertrag zur landwirtschaftlichen Sachversicherung sind Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dies sind u.a. | |||
Bei der Lagerung von Heu oder Stroh im Freien sind Sicherheitsabstände zu Gebäuden einhalten.
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Schlepper und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen müssen mit einem Abstand von mindestens 2 Metern zu Heu/ Strohlagern abgestellt werden. | |||
Versicherte Sachen und Gebäude sind in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. | |||
In Ställen mit Zwangslüftung müssen Alarmanlagen vorhanden sein. Eine regelmäßige Wartung ist erforderlich. | |||
Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben (z.B. die der Berufsgenossenschaft) müssen beachtet werden. | |||
Getrocknete Ernteerzeugnisse müssen ordnungsgemäß eingelagert und auf Selbstentzündung kontrolliert werden. | |||
Besondere Vorsicht ist bei Schweiß- und / oder Flexarbeiten in Zusammenhang mit brennbaren Stoffen (z.B. Stroh oder Güllegase) geboten. | |||
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Eine erste Übersicht zu unserer AgrarPlus Landwirtschaftlichen Sachversicherung finden Sie in unserem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.
> Informationsblatt zur AgrarPlus Landwirtschaftlichen Sachversicherung
> Informationsblatt zur AgrarPlus Landwirtschaftlichen Sachversicherung
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