Ihr Schutz vor Schadenersatz-Ansprüchen
Ob Wohnung, Haus oder Grundstück: Wenn Gefahren von Ihrem Eigentum ausgehen, sind Sie für die Schäden verantwortlich. Das gilt auch für das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen wie Zuwegen zu öffentlichen Straßen, Garagenhöfen und Stellplätzen für Mülltonnen.
Als Eigenheimbesitzer sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt – sie greift aber nicht, sobald Sie als Vermieter oder Verpächter auftreten. Wer Immobilien und Grundstücke vermietet oder verpachtet muss deshalb eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Gleiches gilt für Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke.
Die Versicherung kommt für Schäden auf, die vom Besitz ausgehen. Das kann eine vereiste Einfahrt sein, auf der der Briefträger ausrutscht oder eine lose Stufe, über die Mieter stürzen. Wenn ein Hausverwalter eingesetzt ist, sind auch dessen Tätigkeiten versichert.
Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Provinzial sind zusätzlich folgende Schäden abgesichert:
- Erneuerbare Energien
- Missbrauch personenbezogener Daten
- Nutzung selbstfahrender Arbeitsmaschinen
- Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen
- Schäden durch häusliche Abwässer
- Allmählichkeitsschäden
- Bauherren-Haftpflicht
- Vorsorgeversicherung
- Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Überblick
Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung im Detail
Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
Wer ist mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung geschützt? | |||
Als Haus- und Grundbesitzer sind Sie verpflichtet, Ihre Gebäude und Grundstücke in einem gefahrenfreien Zustand zu halten. Sollte dennoch jemand geschädigt werden, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen. | |||
Haus- und Grundbesitzer
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Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern
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Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke
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Gemeinschaften von Wohnungs- / Teileigentümern
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Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung,
Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind
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Zwangs- oder Insolvenzverwalter | ![]() |
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Nießbraucher mit Nießbrauch am versicherten Grundstück | ![]() |
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Frühere Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand
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Was ist mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert? | |||
Erneuerbare Energien
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Missbrauch personenbezogener Daten
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Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen
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Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen
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Schäden durch häusliche Abwässer
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Allmählichkeitsschäden
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Bauherren-Haftpflicht
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bis 50.000 EUR | ||
Vorsorgeversicherung
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Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)
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Ihre Versicherung vor Ort
Unsere Vertreter vor Ort kennen die Besonderheiten unserer Region und betreuen Sie kompetent in allen Versicherungsfragen. Und gerade bei Schäden rund ums Haus ist es wichtig, schnell einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite zu haben, der Sie durch die nächsten Schritte begleitet. So profitieren Sie von den Vorteilen, die uns als regionalen Versicherer ausmachen:
- Persönlicher Ansprechpartner in der Nachbarschaft.
- Rundum-Beratung zu allen Versicherungsfragen.
- Schneller Online-Kontakt, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Wer zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
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Der Versicherungsnehmer oder eine durch ihn beauftragte Hausverwaltung zahlen den Beitrag für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für Vermieter sind die Beiträge umlagefähig. Das bedeutet, dass der Eigentümer die Versicherungsbeiträge über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen kann.
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- Was kostet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
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Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Wohn- und Nutzfläche eines Gebäudes bzw. der Anzahl von Wohn- und Gewerbeeinheiten (bei Wohnungseigentümergemeinschaften) sowie von der Höhe der gewählten Versicherungssumme. Für einen konkreten Versicherungs- und Beitragsvorschlag wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle vor Ort.
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