Starke Leistungen bei Sach- und Personenschäden
Bei der Radtour am Wochenende verursachen Sie einen Unfall, beim Fußballspiel im Stadtpark verletzen Sie einen Mitspieler, im Restaurant beschmutzen Sie das teure Kleid der Dame am Nebentisch: Wenn Sie bei Ihrer Lieblingsbeschäftigung anderen einen Schaden zufügen, kann es schnell teuer werden. Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen von Unachtsamkeiten und Missgeschicken abgesichert.
Die Versicherung schützt Sie, wenn Sie einen Schaden verursacht haben und Schadenersatz gefordert wird. Im ersten Schritt prüfen wir dazu die geltend gemachten Ansprüche. Bei berechtigten Forderungen gleichen wir den Schaden aus. Unberechtigte Ansprüche wehren wir dagegen ab. So sind Sie als Privatperson bei Gefahren des täglichen Lebens geschützt. Zum Beispiel:
- als Fußgänger und Radfahrer
- als Mieter oder Eigenheimbesitzer
- als Halter kleiner, zahmer Haustiere
- beim Sport und in der Freizeit
Je nach Vertrag kann sich der Versicherungsschutz auf weitere Personen, zum Beispiel Lebenspartner und Kinder erstrecken. Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht gilt weltweit - zum Beispiel im Urlaub oder während eines Schüleraustauschs. Daneben bietet die Westfälische Provinzial spezielle Versicherungspakete für unterschiedliche Lebensphasen.
Wichtig zu wissen: Bestimmte Schäden sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Auch das Führen von Kraftfahrzeugen mit Versicherungspflicht ist nicht abgedeckt – so müssen Sie zum Beispiel für ein Auto oder einen E-Scooter eigenständige Haftpflichtversicherungen abschließen.
Die Privathaftpflicht im Überblick
Die Privathaftpflicht im Detail
Schadenersatzansprüche können teuer werden. Dafür bieten wir den richtigen Versicherungsschutz, der im Schadenfall finanziell und mit persönlichem Einsatz hilft. Damit schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Risiken des Alltags. Und das ohne Kompromisse. Details unserer Privathaftpflichtversicherung lesen Sie hier:
Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
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Kompaktschutz | Rundumschutz | |
Welchen Haftpflichtschutz bieten wir Ihnen? | |||
Kompaktschutz | Rundumschutz | ||
Personen- und Sachschäden | ![]() |
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Vermögensschäden | ![]() |
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Wer ist mit der Privat-Haftpflichtversicherung geschützt? | |||
Kompaktschutz | Rundumschutz | ||
Versicherungsnehmer | ![]() |
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Ehe- und Lebenspartner | ![]() |
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Minderjährige Kinder | ![]() |
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Volljährige Kinder in der Schul- oder anschließenden
Berufsausbildung / im Studium
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Deliktunfähige Kinder
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bis 5.000 EUR | bis 10.000 EUR | |
Alleinstehende Angehörige ab Pflegegrad I
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Wo sind Sie mit der Privat-Haftpflichtversicherung versichert? | |||
Kompaktschutz | Rundumschutz | ||
EU, Schweiz, Norwegen | zeitlich unbegrenzt | zeitlich unbegrenzt | |
Außerhalb EU, Schweiz, Norwegen | bis zu einem Jahr | bis zu einem Jahr | |
Was ist mit der Privat-Haftpflichtversicherung versichert? | |||
Kompaktschutz | Rundumschutz | ||
Haftpflicht für Freizeit und Familie | |||
Sport und Freizeit
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Gefälligkeitshandlung
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bis 50.000 EUR | |
Ehrenamtliche nicht verantwortliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
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Tageselterntätigkeit
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Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
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Ferngelenkte Modellfahrzeuge
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Flugmodelle ohne eigenen Antrieb bis zu 5 kg Gewicht
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Flugmodelle mit eigenem Batterie- oder Solarantrieb bis zu 1 kg Gewicht
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Haftpflicht bei Miete, Leihe und Pacht und bei zur Verfügung gestellten und gemieteten Sachen | |||
Miete, Leihe, Pacht, Leasing von beweglichen Sachen
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bis 10.000 EUR (150 EUR SB) | |
Räume und Wohnräume – für private Zwecke gemietet
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bis 500.000 EUR | ![]() |
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Medizinische Hilfsmittel
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bis 5.000 EUR | bis 10.000 EUR | |
Inventar der Reiseunterkunft
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bis 50.000 EUR | |
Schlüsselverlust (privat)
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50.000 EUR | 50.000 EUR | |
Schlüsselverlust (dienstlich)
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50.000 EUR | |
Haftpflicht im Straßenverkehr
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Fußgänger | ![]() |
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Fahrradfahrer | ![]() |
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Fahrer nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge
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Drittschäden aus dem Be- und Entladen eines KFZ
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bis 500 EUR | |
Haftpflicht rund ums Wohneigentum
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser im Inland einschließlich der zugehörigen Garagen, Carports, KFZ-Stellplätze und Schrebergärten
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für selbstbewohnte Ferienwohnungen, Wochenend- und Ferienhäuser im Inland einschließlich der zugehörigen Garagen, Carports, KFZ-Stellplätze und Schrebergärten
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für vorübergehende Benutzung oder Anmietung von Wohnungen und Häusern im Ausland einschließlich der zugehörigen Garagen, Carports und KFZ-Stellplätze
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Vermietung einer Wohnung im selbstbewohnten Ein-/ Zweifamilienhaus im Inland
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Schäden durch häusliche Abwässer
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Allmählichkeitsschäden
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Erneuerbare Energien
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Photovoltaik | ![]() |
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Bauherren-Haftpflicht
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bis 50.000 EUR Bausumme | bis 50.000 EUR Bausumme | |
Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen
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Haftpflicht für Wassersport
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Eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche | ![]() |
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Fremde Segelboote ohne Begrenzung der Segelfläche
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Motorboote bis 15 PS (eigene oder fremde)
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Surfboards, Eis-, Land- und Strandsegler, Paddle Boards, Kite Boards, Ruder-, Tret- und Paddelboote
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Haftpflicht rund ums Tier | |||
Halten oder Hüten von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen
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Hüten fremder Hunde (nicht gewerbsmäßig)
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Reiten von fremden Pferden und Fahren von Fuhrwerken mit fremden Pferden | ![]() |
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Weitere Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung | |||
Kompaktschutz | Rundumschutz | ||
Forderungsausfall
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Vorsorgeversicherung
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Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)
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bis 50.000 EUR | bis 50.000 EUR | |
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Die Privat-Haftpflichtversicherung Aktiv 50Plus im Detail
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Wer ist mit der Privat-Haftpflichtversicherung Aktiv 50Plus geschützt? | |||
Deliktunfähige Kinder, Enkel, Urenkel, Nichten, Neffen, Großnichten und Großneffen
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bis 10.000 EUR | ||
Deliktunfähigkeit der versicherten Personen
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bis 10.000 EUR | ||
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Was ist mit Privat-Haftpflichtversicherung Aktiv 50Plus versichert? | |||
Haftpflicht für Freizeit und Familie | |||
Pflege von Angehörigen
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Haftpflicht bei Miete, Leihe und Pacht | |||
Medizinische Hilfsmittel
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bis 10.000 EUR | ||
Inventar der Kuranstalt oder des Krankenhauses
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bis 50.000 EUR | ||
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Eine erste Übersicht zu unserer Haftpflichtversicherung finden Sie in unserem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.
> Informationsblatt zur Haftpflichtversicherung
> Informationsblatt zur Haftpflichtversicherung
Baustein Vermieter-Haftpflicht
(Vermietung mitversicherter Immobilien)
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Wer ist mit der Vermieter-Haftpflichtversicherung geschützt? | |||
Vermieter von Eigentumswohnungen, Ferienhäusern und -wohnungen und Garagen | ![]() |
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Was ist mit Vermieter-Haftpflichtversicherung versichert? | |||
Vermietung von Eigentumswohnungen (auch Sondereigentum / Teileigentum)
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Gelegentliche Vermietung
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Vermietung von Garagen | ![]() |
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Ihre Versicherung vor Ort
Unsere Vertreter vor Ort kennen die Besonderheiten unserer Region und betreuen Sie kompetent in allen Versicherungsfragen. Und gerade bei Schäden rund ums Haus ist es wichtig, schnell einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite zu haben, der Sie durch die nächsten Schritte begleitet. So profitieren Sie von den Vorteilen, die uns als regionalen Versicherer ausmachen:
- Persönlicher Ansprechpartner in der Nachbarschaft.
- Rundum-Beratung zu allen Versicherungsfragen.
- Schneller Online-Kontakt, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Privat-Haftpflichtversicherung
- Wann sollte ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
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Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in voller Höhe. Das regelt das Gesetz auf Basis der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB Abs.1. Die Haftpflichtversicherung dient als Grundabsicherung des eigenen Vermögens, als existenzieller Schutz des eigenen Einkommens und somit der Familie. Bei Schäden unter Nachbarn oder Freunden dient sie der Vermeidung von Streitigkeiten und sichert somit ein ungetrübtes Verhältnis untereinander.
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- Wie lange sind Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
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Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind unverheiratete Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert (Ausnahme Singletarif). Volljährige Kinder sind weiterhin versichert, wenn sie sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder in einem Studium befinden. Eine sich innerhalb von 12 Monaten nach Erstausbildung anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls versichert. Nach Beendigung dieser Tätigkeiten besteht für ein weiteres Jahr Versicherungsschutz.
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- Wer bekommt bei einer Haftpflichtversicherung das Geld?
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Berechtigte Schadenersatzansprüche werden an den Geschädigten gezahlt.
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- Wer ist bei einer Haftpflichtversicherung der Anspruchsteller?
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Der Anspruchsteller ist bei einer Haftpflichtversicherung aufgrund der gesetzlichen Haftungsgrundlagen der Geschädigte. Beim Forderungsausfall (nur im Rundumschutz versichert) ist der Versicherungsnehmer als Geschädigter selbst der Anspruchsteller.
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- Wer muss bei einer Haftpflichtversicherung den Schaden melden?
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Sie als Versicherungsnehmer müssen den Schaden umgehend dem Versicherer melden.
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